„Es ist kein Zufall, dass wir uns an der Universität mit Geistigem Eigentum (IP) befassen und darum möglichst lange nichts sagen.“ Anderseits verlangt der Geist der Aufklärung, dass man Neues mitteilt. Wissenschaftliche Zeitschriften dienen dazu, und wenn deren Wartezeiten lang genug seien, dann sei die Gefahr gebannt, dass dads Publizierte zu neu sei. Prof. Walther Zimmerli, Präsident der TU Cottbus war eigentlich gefragt, wie weit der Markt die Wissenschaft beeinflusse. Er scherzt eben gern. Aber dann kommt es doch: Wir müssen uns im Bildungsmarkt positionieren. Als „gigantisches Beispiel“ führt er die Hochschule St. Gallen an, der es in kürzester Zeit gelungen sei aus einer Handelsschule eine bekannte Hochschule zu machen. Aber auch dort koche das Wasser gleich wie an andern Orten. Kurz: Die Antwort auf die Frage nach dem Einfluss des Marktes sei – ja.
Live-Blogging an Tagung „Wissenschaftskommunikation – Chancen und Grenzen“ der akademien-schweiz

Auch beim Geistigem Eigentum (IP) stellt sich wiederum die grundsätzliche Frage, in wessen Auftrag und mit wessen Mitteln Wissenschaft wirkt – oder dem „public interest“. Bei privat finanzierter Auftragsforschung mag das anders sein. Doch bei öffentlich finanzierter Forschung verlangt nicht nur „der Geist der Aufklärung“, dass man Neues mitteilt. Immerhin haben inzwischen zahlreiche Universitäten die Berliner Erklärung zum Open Access unterzeichnet. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.